Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Brauereigaststätte Dinkelacker
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle mündlichen und schriftlichen Verträge
zwischen dem Vertragspartner (Gast/ Veranstalter) und der
Brauereigaststätte Dinkelacker/ Kesselkitchen
Inh. Filipe Ribas- Heredia
Tübinger Str. 46, 70178 Stuttgart
(im folgenden "Kesselkitchen" genannt)
für alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen der Kesselkitchen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Buchungen/ Veranstaltungen.
Abweichungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Kesselkitchen stimmt diesen ausdrücklich zu.
Leistungen der Kesselkitchen
Die Kesselkitchen ist verpflichtet, die vom Vertragspartner bestellten und von der Kesselkitchen
zugesagten Leistungen zu erbringen.
Die Pflicht zur Durchführung der Veranstaltung und das Erbringen der vereinbarten Leistungen
beziehen sich auf die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl.
Pflichten des Vertragspartners
Die Kesselkitchen kann ausschließlich nur in Verbindung mit Essen und Getränken gebucht werden.
Der Vertragspartner entrichtet die für die Leistung vereinbarten Preise der Kesselkitchen.
Bei Buchungen bei denen Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde, hat der Vertragspartner
den zu entrichtenden Preis spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen.
Eine Kostenübenahmeerklärung muss dafür vorliegen.
Der Vertragspartner bezahlt für den Fall des Verzuges mit der Zahlungsverpflichtung Zinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten.
Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der Kesselkitchen gegenüber mit dem Kunden
als Gesamtschuldner. Die Kesselkitchen kann vom Kunden und / oder vom Dritten
eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Die Kesselkitchen ist berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen, wenn zwischen
dem Vertragsschluss und der Durchführung der Reservierung mehr als vier Monate liegen
und die Kesselkitchen dem laut Preisliste zu entrichtenden Betrag angepasst hat.
Die Erhöhung darf nicht mehr als 10 % für die jeweils vereinbarte Leistung betragen.
Übersteigt die Erhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in diesem Zeitraum,
so ist der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrags berechtigt.
Die Kündigung muss innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich erfolgen.
Die vereinbarten Preise sind jeweils NETTOPREISE.
Buchung der Kesselkitchen
Voraussetzungen/ was wir benötigen:
Wir benötigen eine möglichst gerade Abstellfläche für unseren Trailer mit min. 7,00m x 3,50m
Sowie einen Stromanschluß (400V).
Frischwasser haben wir an Bord und das Abwasser nehmen wir auch wieder mit, es wäre aber von Vorteil
wenn ein Wasseranschluß vorhanden wäre.
Mindestumsatz
Je nach Entfernung zu unserer Homebase in 70178 Stuttgart sind folgende Mindestumsätze zu entrichten
Mindestumsatz bis 50km = 2.500EUR (netto)
Mindestumsatz bis 100km = 4.500 EUR (netto)
Mindestumsatz bis 200km = 7.500 EUR (netto)
Mindestumsatz über 250km = 10.000 EUR (netto)
Falls der Mindestumsatz nicht erreicht wird, kann die Kesselkitchen den Differenzbetrag als entgangenen Gewinnverlangen.
Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen
kann das Restaurant zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Personal, berechnen.
Rücktritt des Vertragspartners
Mit der schriftlichen Bestätigung stimmt der Vertragspartner den Geschäftsbedingungen zu.
Eine Absage bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin Stornogebühr 25%;
bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Stornogebühr 50%;
bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn Stornogebühr 80%, danach 100%
des im Angebot kalkulierten Preises.
Rücktritt des Restaurants
Die Kesselkitchen ist berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt.
Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Vertragspartner eine angeforderte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht erbracht hat.
- der Vertragspartner der Kesselkitchen falsche Angaben über wesentliche Tatsachen,
die das Vertragsverhältnis betreffen, gemacht hat.
- höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen oder andere von der Kesselkitchen
nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Reservierungszeit
Die Pflicht zur Erbringung der vereinbarten Leistungen bezieht sich
auf die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl.
Die Kesselkitchen akzeptiert darüber hinaus eine Abweichung von der vereinbarten Teilnehmerzahl nach oben, wenn diese Abweichung der Kesselkitchen rechtzeitig angezeigt worden ist und die Kapazitäten der Kesselkitchen für die Bewirtung der höhere Teilnehmerzahlen ausreichend sind.
Wenn eine Anzeige nicht rechtzeitig erfolgt, ist die Kesselkitchen nicht verpflichtet, die Anzahl von Personen, die über die vereinbarte Teilnehmerzahl hinausgeht, zu bewirten.
Erbringt die Kesselkitchen zusätzliche Leistungen an eine größere Teilnehmerzahl als vereinbart war,
wird bei der Berechnung die Zahl der tatsächlich erschienenen Gäste, nicht nur die vertraglich vereinbarte Zahl
von Reservierungsteilnehmer zugrunde gelegt.
Dies ist unabhängig davon, ob das Erscheinen zusätzlicher Teilnehmer angekündigt war oder nicht.
Das Restaurant akzeptiert darüber hinaus eine Abweichung von der vereinbarten Teilnehmerzahl nach unten, wenn dies bis spätesten 5 Werktage vor Termin mitgeteilt wird.
Das Restaurant kann dann einen Ausfallschaden geltend machen, wenn ihm ein solcher entstanden ist.
Die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten für die Reservierung sind verbindlich.
Sonstiges:
Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten,
haftet der Kunde gegenüber der Kesselkitchen, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich
der Kesselkitchen liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde
und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
Die Kesselkitchen kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten
(z.B. Abschlagszahlungen, Versicherungen, Kautionen) verlangen.
Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä., sowie die Nutzung von Flächen am oder im Foodtruck,
z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Kesselkitchen
und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages
– einschließlich dieser Geschäftsbedingungen –
unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen,
die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.